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Der EUGH hat die Mindest und Höchstsätze der HOAI gekippt.
Honorare für Architekten und Fachingenieure sind danach nun frei verhandelbar. (04.07.2019)
Andere Freiberufler haben nach wie vor Gebührenordnungen!
Es ist, wie es ist. Wenn Bauherren eine gute Leistung möchten und tatsächlich eine individuelle Beratung, Planung, Kosten- und Terminsteuerung, Bauleitung und Begleitung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung erwarten, müssen diese Leistungen auch entsprechend vergütet werden.
Momentan ist es eher schwierig bei anhaltendem Bauboom einen Architekten zu finden. Trotzdem werden wir als Architekten nur Honorare berechnen die berechtigt sind. Die dies auch Wert sind !
Wir verstehen uns als Treuhänder unseres Auftraggebers! Das ist unser Werte- Verständnis !!!
Zukünftig werden wir hier Links zu spannenden Themen aus der ganzheitlichen Perspektive zu Leben, Wohnen, Arbeiten, Mobilität und Infrastruktur etc. einfügen.